Kleingartenverein Wiesengrund Rheine

Wichtige Bekanntmachungen

   Wichtige Bekanntmachungen:

1.  Die Hecken an Wegen dürfen eine Maximalhöhe von 1,2 Meter
     haben und sollten oben eine Breite von 30cm haben.
     Die Wege müssen in ganzer Breite benutzbar sein.
     Wildkräuter sind aus der Hecke zu entfernen.

2.  Das Befahren der Wege mit PKW, Mofa, Motorroller usw.
     sind verboten.

3.  Sämtliche Baumaßnahmen in den Parzellen dürfen nur mit
     vorheriger,schriftlicher Genehmigung des Vorstandes 
     durchgeführt werden.

4.  Sämtliche Kleintierhaltung in der Parzelle sind nur mit
     vorheriger, schriftlicher Genehmigung des Vorstandes erlaubt.

5.  Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten.
     Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Anzeige.

6.  Der Kaminofen in der Laube sowie ein gemauerter Grill sind nicht
     gestattet, folglich auch das Betreiber dieser.

7.  An Sonn- und Feiertagen ist jede lärmverursachende Arbeit verboten.

  Die Mittagsruhe ist ab August 2021 aufgehoben!
   
   Am Samstagabend gilt Ruhe ab 21:oo Uhr.

8.  Es darf kein Rasenmäher oder anderes Gerät mit Benzinmotor
     verwendet werden.

9.  Das Einleiten von  Fäkalien, Abwasser usw. in den Salinenkanal
     ist verboten.

10. Die Verbrauchskarten sind bis zum 30. November abzugeben,
      danach sind 50,- Euro Strafe fällig.

11. Neue Wasseruhren sind nur über den Verein zu beziehen,
      Grund ist das neue Eichgesetz ab 01.01.2015!.

12. Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen
      ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt!

                                                 
                                    gez. der Vorstand 





 
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